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# Sachbearbeitung
# Städtebauförderung
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Das Hessische Ministerium für Wirtschaft, Energie, Verkehr und Wohnen sucht eine / einen
Sachbearbeiterin / Sachbearbeiter (w/m/d)
für das Referat VII 6
„Städtebau und Städtebauförderung“
bis EntgGr. E 12 TV-H. Für Beamtinnen und Beamte kommt gegebenenfalls eine Rotation oder Abordnung in Betracht.
Die Einstellung erfolgt zunächst befristet für ein Jahr. Die anschließende Übernahme in ein unbefristetes
Arbeitsverhältnis kann bei Vorliegen der persönlichen und stellenwirtschaftlichen
Voraussetzungen in Aussicht gestellt werden.
Das Referat ist zuständig für Grundsatzfragen des Städtebaus und der nachhaltigen Stadtentwicklung.
Das Referat steuert die Bund / Länderprogramme der Städtebauförderung (Lebendige
Zentren, Sozialer Zusammenhalt, Wachstum und nachhaltige Erneuerung) und die Landesprogramme
Nachhaltiges Wohnumfelds sowie die Landesinitiativen „Baukultur in Hessen“ und „Ab
in die Mitte! Die Innenstadt-Offensive Hessen“.
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AUFGABENBEREICH
Ihnen obliegt die Abrechnung geförderter städtebaulicher Gesamtmaßnahmen nach dem BauGB mit dem Bund in direkter Zusammenarbeit mit der WIBank
Sie erstellen und bearbeiten Prüfungsmitteilungen des Hessischen Rechnungshofs im Bereich der Städtebauförderung
Sie übernehmen die Berichtspflichten der Städtebauförderung gegenüber dem Bund und bringen Ihr Fachwissen bei der Neukonzeption und Fortschreibung von Richtlinien ein
Sie bewerten baufachliche Prüfungen, integrierte Handlungskonzepte und andere Fachgutachten
Sie begleiten den Abschluss von zwei Maßnahmenlinien des IWB-EFRE-Programms Hessen 2014-20 (EU-Förderung)
AUSBILDUNG / KENNTNISSE
Sie haben ein abgeschlossenes Hochschulstudium (Bachelor/ FH-Diplom) der Ingenieurwissenschaften, vorzugsweise im Bereich Architektur, Bauingenieurwesen (Hoch- und Tiefbau) oder Landschaftsarchitektur mit stadtplanerischer Vertiefung
Idealerweise verfügen Sie über eine mehrjährige Berufserfahrung in Planung, Ausschreibung, Vergabe und Bauleitung von Bauvorhaben.
Sie sind vertraut in der Anwendung von VOB oder VOL, verfügen über gute Kenntnisse des Vergaberechts im Baubereich sowie von Baunormen, insbesondere der DIN 276
Von Vorteil ist Ihre Berufserfahrung im Bereich der Städtebauförderung und der Umsetzung städtebaulicher Gesamtmaßnahmen oder geförderter Baumaßnahmen.
Wünschenswert sind Kenntnisse des Zuwendungsrechts, der Landeshaushalts-
ordnung sowie der Förderbedingungen des europäischen Strukturfonds EFRE
SIE BRINGEN MIT
Ihre Arbeitsweise ist strukturiert, eigenverantwortlich
und ergebnisorientiert. Sie verfügen
über analytische und konzeptionelle
Fähigkeiten, Belastbarkeit und Leistungsbereitschaft.
Sie können Ihre Interessen bei
Verhandlungen erfolgreich vertreten und
zeigen Entscheidungsfreude sowie Bereitschaft
und Fähigkeit zur Teamarbeit. Sie
sind in der Lage, das Fachgebiet in politischen
Gremien, in internen Dienstbesprechungen,
gegenüber anderen Ressorts
oder in Besprechungen mit Kommunen und
deren Beauftragten zu vertreten.
WIR BIETEN IHNEN
Einen attraktiven Arbeitsplatz mit vielfältigen Aufgaben
Flexible Arbeitszeiten und Angebote zur Vereinbarkeit von Beruf und Familie
tarifgerechte Vergütung und umfangreiche Sozialleistungen nach TV-H
Kostenfreie Nutzung des ÖPNV im Rahmen des “LandesTickets” auch während der Freizeit
Kostenfreie Kfz- und Fahrradstellplätze direkt im Ministerium
Attraktive Weiterbildungsmöglichkeiten
Möglichkeit zur Teilnahme an Kursen und Programmen zur Gesundheitsförderung
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Die tatsächliche Eingruppierung richtet sich nach Ihrer individuellen einschlägigen Berufserfahrung.
Zudem werden bei der Einstellung die Beschäftigten der Stufe 1 zugeordnet, sofern keine
einschlägige Berufserfahrung vorliegt (§ 16 Abs. 2 TV-H)
Das Ministerium strebt eine generelle Erhöhung des Frauenanteils an. Frauen sind besonders
aufgefordert, sich zu bewerben. Schwerbehinderte Menschen werden bei gleicher Eignung und
Befähigung bevorzugt berücksichtigt. Teilzeitbeschäftigung ist grundsätzlich möglich. Die Bewerbung
von Menschen mit Migrationshintergrund wird ausdrücklich begrüßt.
Ihre vollständigen Bewerbungsunterlagen senden Sie bitte unter Angabe der Kennung VII 6_SB
per E-Mail (eine PDF-Datei) an bewerbungen@wirtschaft.hessen.de
Mit der Bewerbung (eine PDF-Datei) sind vorzulegen:
Motivationsschreiben
Lebenslauf
Nachweis des erfolgreichen Studienabschlusses
Sofern noch keine Urkunde bzw. Zeugnis vorhanden ist, ist eine Bescheinigung der Hochschule über ein erfolgreich abgeschlossenes Studium erforderlich.
Bei ausländischen Bildungsabschlüssen ist ein entsprechender Nachweis über die Gleichwertigkeit mit einem deutschen Abschluss erforderlich (Übersetzungen sind nicht ausreichend). Weitere Informationen können der Internetseite der Zentralstelle für ausländisches Bildungswesen entnommen werden unter
https://www.kmk.org/themen/anerkennung-auslaendischer-abschluesse.html.Zeugnis der Hochschulreife
Arbeitszeugnisse